Was sind die Voraussetzungen für den BuT-Antrag in Essen?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet finanzielle Unterstützung für Lernförderung, um sicherzustellen, dass alle Schüler*innen die benötigte Hilfe erhalten. Familien, die in Essen wohnen und Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können diese Unterstützung für Nachhilfe beantragen, wenn die Schule einen Bedarf feststellt.

Wie stelle ich einen BuT-Antrag?

  • Antragsformular besorgen

    Den Antrag für Nachhilfe erhalten Sie ganz unkompliziert bei uns vor Ort. Alternativ können Sie den Antrag auch online abrufen und ausfüllen. Klicken Sie hierzu auf den folgenden Link:
    Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Lernförderung

  • Antrag ausfüllen

    Den Antrag können wir gemeinsam und unkompliziert ausfüllen, falls Schwierigkeiten oder Fragen auftreten. Dieser Vorgang beansprucht nur wenige Minuten. Alternativ bieten wir auch die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung an, sodass Sie den Antrag bequem von zu Hause aus ausfüllen können.

  • Bestätigung der Schule

    Sofern der Antrag ausgefüllt wurde, gilt es, diesen der Schule zu überreichen und von den Fachlehrern unterschreiben zu lassen. Welche Möglichkeiten Sie zur Überreichung haben, hängt von der jeweiligen Schule ab. Persönlich, postalisch oder per E-Mail können Sie den Antrag einreichen. Falls Sie keinen direkten Kontakt zur Schule herstellen können, versuchen Sie, die Schulsozialarbeiter zu kontaktieren.

  • Antrag bei uns abgeben

    Sobald die Schule den Antrag bestätigt hat, können Sie diesen ganz einfach bei uns abgeben. Wir senden ihn dann an das Sozialamt. Die Bewilligung vom Sozialamt erhalten Sie anschließend per Post. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Nach Erhalt der Bewilligung überreichen Sie diese bitte an uns, damit die Nachhilfe beginnen kann.

Antragsformulare Lernförderung Schuljahr 2024/2025