Satzung Anlage  I

 

 

  1. Name, Träger und Sitz
  2. Grundsätze und Ziele

III.       Träger und Bildungswerk

  1. Organe und Gliederung
  2. Leitung
  3. Konferenz

VII.     Pädagogische MitarbeiterInnen

VIII.    Sonstige angestellte MitarbeiterInnen

  1. TeilnehmerInnen
  2. Abschließende Bestimmungen

 

Zu I.

Das Bildungswerk trägt den Namen Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum (EBG-WB).

Der Träger der Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum ist                     Erziehung und Bildung ohne Grenzen  Ruhr e.V.

Der Sitz des Bildungswerks ist in Essen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Zu II.

Die Einrichtung Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum verfolgt ausschließlich den Zweck der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung.

Das Bildungswerk dient ausschließlich gemeinnützigen Zielen. Es ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Die Bildungsangebote des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum  sind allgemein zugänglich.

 

Zu III.

Die Arbeit des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum ist der Satzung des Trägers und der darin festgelegten Ziele verpflichtet.

Der Träger legt nach Anhörung seines Bildungswerkes die Grundsätze für dessen Arbeit fest. In diesem Rahmen hat das Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum das Recht auf selbständige Lehrplangestaltung.

Anträge des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum können vom Vorstand des Trägers nur mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden.

 

 

Zu IV.

Organe des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum sind die Leitung und die Konferenz.

Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum kann sich in Gliederungsabteilungen organisieren, wenn das aus organisatorischen oder anderen Gründen zweckmäßig ist.

Das Geschäftsjahr des Bildungswerks ist in Arbeitsabschnitte unterteilt, die sich aus dem Programm ergeben.

 

Zu V.

Die Leitung wird vom Vorstand des Trägers bestellt und ist ausschließlich für das Bildungswerk tätig.

Die Leitung ist für die Arbeit des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum  verantwortlich. Sie ist Vorgesetzte der pädagogischen und sonstigen MitarbeiterInnen.

Die hauptamtlich pädagogischen MitabrbeiterInnen (HPM) werden auf Vorschlag der Leitung vom Vorstand des Trägers bestellt. Die Leitung stellt nebenamtlich pädagogische und sonstige MitarbeiterInnen in Absprache mit dem Vorstand des Trägers ein. Sie ist für die Weiterbildung und Supervision der MitarbeiterInnen zuständig.

Die Leitung erstellt den jeweiligen Arbeitsplan für das Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum

Die Leitung führt den Vorsitz der Konferenz.

Kommt es zu einem Konflikt, der zwischen Träger und Leitung nicht lösbar ist, muss auf Verlangen eine Mitgliederversammlung des Trägers einberufen werden; diese trifft dann die endgültige Entscheidung.

 

 

 

Zu VI.

Die Konferenz ist das Mitwirkungsorgan der MitarbeiterInnen und der TeilnehmerInnen des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum. Den Vorsitz führt die Leitung des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum. Sie kann den Vorsitz einer anderen Person übertragen.

Die Mitglieder der Konferenz sind:

1.die Leitung

2.die HPM

3.die nebenamtlich pädagogischen MitarbeiterInnen, sofern sie im laufenden Programm regelmäßig stattfindende Kurse mit mindestens 80 Unterrichtsstunden leiten.

4.Die sonstigen angestellten MitarbeiterInnen

5.Die KurssprecherInnen

 

Zu den Aufgaben der Konferenz gehören insbesondere:

1.Vorschläge zur Programmgestaltung

2.Vorschläge zur pädagogischen Gestaltung der Arbeit

3.Vorschläge zur mittel- und langfristigen Arbeit

4.Vorschläge zur Personalplanung

 

Die Konferenz kann Anträge und Empfehlungen an den Träger und die Leitung beschließen.

Die Leitung des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum lädt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Vorschlag einer Tagesordnung schriftlich zur Konferenz ein. Die Konferenz findet mindestens einmal in einem Arbeitsabschnitt statt. Die Konferenz muss zusätzlich einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder dies verlangt oder die Leitung es für erforderlich hält.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Leitung den Ausschlag.

 

Zu VII.

Die haupt- und nebenamtlich pädagogischen MitarbeiterInnen des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum sind im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Bildungsveranstaltungen verantwortlich.

Die haupt- und nebenamtlich pädagogischen MitarbeiterInnen treten in der Regel einmal in einem Arbeitsabschnitt zu einer Versammlung zusammen.

 

Zu VIII.

Alle sonstigen angestellten MitarbeiterInnen des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum treten in der Regel einmal in einem Arbeitsabschnitt zu einer Versammlung zusammen.

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

1.Beratung von Anregungen für die Konferenz

2.Wahl einer Sprecherin/ eines Sprechers.

Die Leitung des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum lädt spätestens 14 Tage vor dem ersten Versammlungstermin schriftlich zu der Versammlung ein. Die sonstigen angestellten MitarbeiterInnen wählen auf dieser Versammlung eine Sprecherin/ einen Sprecher, die/ der die weiteren Versammlungen vorbereitet und dazu einlädt.

 

 

 

Zu IX.

In Kursen mit einer Dauer von mehr als 12 Wochen und mindestens 80 Unterrichtseinheiten wählen die TeilnehmerInnen im ersten Drittel des Kurses einen Kurssprecher/ eine Kurssprecherin.

Die KurssprecherInnen nehmen die Interessen der KursteilnehmerInnen gegenüber der Kursleitung und der Einrichtung wahr. Anregungen zur bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen sind der Konferenz zuzuleiten.

Die KurssprecherInnen treten in der Regel einmal in einem Arbeitsabschnitt zu einer Kurssprecherversammlung zusammen.

Die Kurssprecherversammlung hat folgende Aufgaben:

1.Beratung von Anregungen für die Konferenz

2.Wahl einer Sprecherin/ eines Sprechers.

Die Leitung des Erziehung und Bildung ohne Grenzen Weiterbildungszentrum lädt spätestens 14 Tage vor dem ersten Versammlungstermin schriftlich zu der Kurssprecherversammlung ein, auf der eine Sprecherin/ ein Sprecher gewählt wird, die/ der die weiteren Versammlungen vorbereitet und dazu einlädt.

 

Zu X.

Das Mandat für gewählte SprecherInnen sowie für VertreterInnen in der Konferenz und/ oder einer Versammlung erlischt mit dem Ausscheiden aus dem Erziehung und Bildung ohne Grenzen  Ruhr   e.V.

 

 

 

 

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