Satzung Anlage II

 

I              Name, Sitz und Geschäftsjahr

II             Aufgaben und Ziele

III            Selbstlosigkeit

IV           Zweck und Aufgaben

V             Organe

VI           Leitung und Konferenz

 

 

Zu I.

  1. Die Frauenplattform führt den Namen Erziehung und Bildung ohne Grenzen Frauenplattform (EBG Frauenplattform).   Träger der EBG Frauenplattform ist  Erziehung und Bildung ohne Grenzen Ruhr e.V.
  2. Die Frauenplattform hat ihren Sitz in Essen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Zu II.  Aufgaben und Ziele

  1. Die EBG Frauenplattform verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,

Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke.

 

  1. Die EBG Frauenplattform setzt sich zum Ziel, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen durchzuführen, die zur aktuellen präventiven und grundsätzlichen Verbesserung der Lage von Frauen und Kindern in dieser Gesellschaft dienen. Insbesondere soll Frauen aller Altersstufen in allgemeinen und persönlichen Lebenskrisen Hilfe angeboten werden. Zu diesem Zweck betreibt der Verein:
  2.  Die EBG Frauenplattform bildet Frauen durch Bildungsmaßnahmen, die dazu dienen,          ihren Gleichheitsanspruch  auf allen Ebenen ihres Alltagslebens zu verwirklichen.
  3. Selbsthilfegruppen können gebildet werden von Mitgliedern durch Nennung des Zweckes               der Selbsthilfegruppe und mehrheitlicher Zustimmung des Vorstandes. Der Vorstand        informiert die Mitgliederversammlung.
  4. Die EBG Frauenplattform steht Frauen aller Altersstufen unabhängig von ihrer religiösen     sowie ethnischen Zugehörigkeit beratend sowie unterstützend zur Seite.
  5. Die EBG Frauenplattform bietet diverse Bildungsangebote für Frauen, insbesondere zur Selbststärkung sowie zur Kompetenzerweiterung in diversen Lebensbereichen.

 

 

Zu  III.   Selbstlosigkeit

  1. Die EBG Frauenplattform ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Frauenplattform dient ausschließlich gemeinnützigen Zielen. Sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

 

 

 

Zu IV.

Die Arbeit der EBG Frauenplattform ist der Satzung des Trägers und der darin festgelegten Ziele verpflichtet.

Der Träger legt nach Anhörung seiner Frauenplattform die Grundsätze für dessen Arbeit fest. In diesem Rahmen hat die EBG Frauenplattform das Recht auf selbständige Angebotsplanung.

Anträge des EBG Frauenplattform können vom Vorstand des Trägers nur mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden.

 

Zu  V.   Organe

Organe des EBG Frauenplattform sind die Leitung und die Konferenz.

Die EBG Frauenplattform kann sich in Gliederungsabteilungen organisieren, wenn das aus organisatorischen oder anderen Gründen zweckmäßig ist.

Das Geschäftsjahr der Frauenplattform ist in Arbeitsabschnitte unterteilt, die sich aus dem Programm ergeben.

Die Leitung wird vom Vorstand des Trägers bestellt und ist ausschließlich für die Frauenplattform tätig.

 

Zu VI.

Die Leitung wird vom Vorstand des Trägers bestellt und ist ausschließlich für die Frauenplattform tätig. Die Leitung ist für die Arbeit der EBG Frauenplattform verantwortlich. Sie ist Vorgesetzte der sonstigen Mitarbeiterinnen.

Die Leitung erstellt den jeweiligen Angebotsplan für das EBG Frauenplattform. Die Leitung führt den Vorsitz der Konferenz. Kommt es zu einem Konflikt, der zwischen Träger und Leitung nicht lösbar ist, muss auf Verlangen eine Mitgliederversammlung des Trägers einberufen werden; diese trifft dann die endgültige Entscheidung.

Die Konferenz ist das Mitwirkungsorgan der (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und der Teilnehmerinnen der EBG Frauenplattform. Den Vorsitz führt die Leitung der EBG Frauenplattform. Sie kann den Vorsitz einer anderen Person übertragen.

Die Mitglieder der Konferenz sind:

1.die Leitung

2.die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen

4.Die sonstigen angestellten Mitarbeiterinnen

Zu den Aufgaben der Konferenz gehören insbesondere:

1.Vorschläge zur Programm- bzw. Angebotsgestaltung

2.Vorschläge zur pädagogischen Gestaltung der Arbeit

3.Vorschläge zur mittel- und langfristigen Arbeit

4.Vorschläge zur Personalplanung

Die Konferenz kann Anträge und Empfehlungen an den Träger und die Leitung beschließen.

Die Leitung der EBG Frauenplattform lädt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Vorschlag einer Tagesordnung schriftlich zur Konferenz ein. Die Konferenz findet mindestens einmal in einem Arbeitsabschnitt statt. Die Konferenz muss zusätzlich einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder dies verlangt oder die Leitung es für erforderlich hält.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Leitung den Ausschlag.

Das Mandat für gewählte Sprecherinnen sowie für Vertreterinnen in der Konferenz und/ oder einer Versammlung erlischt mit dem Ausscheiden aus dem Erziehung und Bildung ohne Grenzen Ruhr e.V.

 

 

 

 

 

 

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